Stand: 18. August 2026

Verschwiegenheitserklärung

Erklärung der KROK GROUP LTD (Betreiberin von Fourmina, "Auftragsverarbeiterin") gegenüber Kunden, die einer beruflichen Schweigepflicht unterliegen - insbesondere Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern und anderen Berufsgeheimnisträgern im Sinne des §203 StGB. Diese Erklärung ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA). Fassung für Deutschland; für Österreich gilt die österreichische Fassung.

1. Anerkennung der Schweigepflicht des Kunden

Die Auftragsverarbeiterin erkennt an, dass der Kunde als Berufsgeheimnisträger der Schweigepflicht nach §203 StGB sowie seinen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten unterliegt und dass die im Rahmen der Leistung verarbeiteten Daten - insbesondere Gesprächsinhalte, Transkripte und Kontaktdaten von Patienten und Mandanten - geschützte Geheimnisse enthalten können. Die Auftragsverarbeiterin wird im Rahmen der Leistungserbringung als mitwirkende Person im Sinne des §203 Abs. 3 und 4 StGB tätig.

2. Verpflichtung aller mitwirkenden Personen

Die Auftragsverarbeiterin stellt sicher, dass alle Personen, die mit der Verarbeitung der Daten des Kunden befasst sind - Mitarbeiter wie freie Mitarbeiter - vor Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet werden (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) und über die Strafbarkeit einer unbefugten Offenbarung nach §203 Abs. 4 StGB belehrt sind. Die Verpflichtung besteht über das Ende der Tätigkeit hinaus fort.

3. Weisungsbindung

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO), einschließlich der vom Kunden im Produkt gewählten Konfiguration und Speicherfristen. Eine Offenbarung geschützter Geheimnisse gegenüber Dritten erfolgt nicht, es sei denn, eine gesetzliche Pflicht verlangt sie; in diesem Fall wird der Kunde vorab informiert, soweit rechtlich zulässig.

4. Einbindung von Unterauftragnehmern

Unterauftragnehmer werden nur eingesetzt, wenn sie gleichwertig verpflichtet sind: vertragliche Vertraulichkeitspflichten, Belehrung entsprechend §203 Abs. 4 StGB und Datenschutzpflichten auf dem Niveau des DPA. Für die Leistungen der Unterauftragnehmer haftet die Auftragsverarbeiterin gegenüber dem Kunden wie für eigenes Handeln. Die aktuelle Liste ist auf Anfrage erhältlich; Änderungen werden nach Maßgabe des DPA vorab angekündigt.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

Die Auftragsverarbeiterin trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten - unter anderem Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung, rollenbasierte Zugriffskontrolle und Protokollierung. Die Maßnahmen sind im Anhang Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) beschrieben.

6. Unterstützung des Kunden

Die Auftragsverarbeiterin unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen und berufsrechtlichen Pflichten: bei Auskunfts- und Löschersuchen, bei der Meldung von Vorfällen und mit den Informationen, die der Kunde zum Nachweis der ordnungsgemäßen Auswahl und Überwachung einer mitwirkenden Person benötigt. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten werden dem Kunden unverzüglich gemeldet.

7. Geltung

Diese Erklärung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und - hinsichtlich der Vertraulichkeit - darüber hinaus. Eine unterzeichnete Fassung stellen wir auf Anfrage bereit: hello@fourmina.com.

KROK GROUP LTD, 71-75 Shelton Street, Covent Garden, London WC2H 9JQ, United Kingdom