Stand: 18. August 2026

Verschwiegenheitserklärung

Erklärung der KROK GROUP LTD (Betreiberin von Fourmina, "Auftragsverarbeiterin") gegenüber Kunden in Österreich, die einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen - insbesondere Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern und anderen Berufsgeheimnisträgern. Diese Erklärung ergänzt den Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA). Fassung für Österreich; für Deutschland gilt die deutsche Fassung.

1. Anerkennung der Verschwiegenheitspflicht des Kunden

Die Auftragsverarbeiterin erkennt an, dass der Kunde als Berufsgeheimnisträger dem strafrechtlichen Schutz von Berufsgeheimnissen nach §121 öStGB sowie seinen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten unterliegt - etwa nach dem Ärztegesetz, der Rechtsanwaltsordnung oder dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz - und dass die im Rahmen der Leistung verarbeiteten Daten, insbesondere Gesprächsinhalte, Transkripte und Kontaktdaten von Patienten, Mandanten und Klienten, geschützte Geheimnisse enthalten können. Die Auftragsverarbeiterin wird als Hilfskraft des Kunden im Rahmen seiner berufsrechtlichen Pflichten tätig und wahrt diese Geheimnisse wie der Kunde selbst.

2. Verpflichtung aller mitwirkenden Personen

Die Auftragsverarbeiterin stellt sicher, dass alle Personen, die mit der Verarbeitung der Daten des Kunden befasst sind - Mitarbeiter wie freie Mitarbeiter - vor Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet werden (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) und über die Strafbarkeit einer unbefugten Offenbarung von Berufsgeheimnissen nach §121 öStGB belehrt sind. Die Verpflichtung besteht über das Ende der Tätigkeit hinaus fort.

3. Weisungsbindung

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO), einschließlich der vom Kunden im Produkt gewählten Konfiguration und Speicherfristen. Eine Offenbarung geschützter Geheimnisse gegenüber Dritten erfolgt nicht, es sei denn, eine gesetzliche Pflicht verlangt sie; in diesem Fall wird der Kunde vorab informiert, soweit rechtlich zulässig.

4. Einbindung von Unterauftragnehmern

Unterauftragnehmer werden nur eingesetzt, wenn sie gleichwertig verpflichtet sind: vertragliche Vertraulichkeitspflichten, Belehrung über den Geheimnisschutz nach §121 öStGB und Datenschutzpflichten auf dem Niveau des DPA. Für die Leistungen der Unterauftragnehmer haftet die Auftragsverarbeiterin gegenüber dem Kunden wie für eigenes Handeln. Die aktuelle Liste ist auf Anfrage erhältlich; Änderungen werden nach Maßgabe des DPA vorab angekündigt.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

Die Auftragsverarbeiterin trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, um die Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten - unter anderem Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung, rollenbasierte Zugriffskontrolle und Protokollierung. Die Maßnahmen sind im Anhang Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) beschrieben.

6. Unterstützung des Kunden

Die Auftragsverarbeiterin unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen und berufsrechtlichen Pflichten: bei Auskunfts- und Löschersuchen, bei der Meldung von Vorfällen und mit den Informationen, die der Kunde zum Nachweis der ordnungsgemäßen Auswahl und Überwachung einer Hilfskraft benötigt. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten werden dem Kunden unverzüglich gemeldet.

7. Geltung

Diese Erklärung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und - hinsichtlich der Vertraulichkeit - darüber hinaus. Eine unterzeichnete Fassung stellen wir auf Anfrage bereit: hello@fourmina.com.

KROK GROUP LTD, 71-75 Shelton Street, Covent Garden, London WC2H 9JQ, United Kingdom